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Stationäre Tarife in der Schweiz

Die drei stationären Tarifsysteme SwissDRG, TARPSY und ST Reha regeln die Vergütung stationärer Fälle in der Schweiz. Bei einer stationären Behandlung wird, im Gegensatz zu ambulanten Behandlungen, mindestens eine Nacht in der Behandlungs- oder Pflegeeinrichtung verbracht. Entsprechend fallen die Kosten für eine stationäre Behandlung oftmals höher aus als diejenigen einer ambulanten Behandlung, da zu den medizinischen Kosten zusätzlich auch Kosten für die Unterkunft sowie Verpflegung hinzukommen. Zudem handelt es sich in der Regel um medizinisch komplexere Fälle. Vergleicht man gleiche Behandlungen im ambulanten und stationären Eingriff, haben die Patient*innen im stationären Setting häufig mehr Komorbiditäten, was ebenfalls tendenziell höhere Kosten verursacht. Somit überrascht es auch nicht, dass stationäre Behandlungen einen relevanten Teil der Kosten des Gesundheitswesens ausmachen.

Entstehungsgeschichte der stationären Tarife in der Schweiz

2007 wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG im Bereich der Spitalfinanzierung revidiert. Dabei wurde unter anderem definiert, dass die stationären Tarife und damit die Vergütung für stationäre Leistungen schweizweit einheitlich geregelt werden soll. Davor wurden je nach Kanton unterschiedliche Tarifsysteme verwendet. Dies verhinderte Transparenz und gesamtschweizerische Vergleiche. Im Rahmen der Revision wurde zudem festgehalten, dass die Vergütung mit leistungsbezogenen Pauschalen erfolgen muss (Art. 49 Abs. 1 KVG).

Gründung der Tariforganisation SwissDRG AG

In Art. 49 Abs. 2 KVG wurde festgehalten, dass durch die Tarifpartner (Kostenträger (u.a. Krankenkassen) und Leistungserbringer (Spitäler und Ärzteschaft)) und Kantone eine Organisation geschaffen werden muss, welche die Tarifstruktur erarbeitet und für deren Weiterentwicklung zuständig ist. Zu diesem Zweck wurde am 18. Januar 2008 die SwissDRG AG in Bern gegründet. Die gemeinnützige Aktiengesellschaft wurde dabei von allen Tarifpartnern und Kantonen gemeinsam gegründet, um die Neutralität der Organisation sicherzustellen. Dementsprechend setzten sich die Aktionäre, bzw. Trägerorganisationen der SwissDRG AG aus den folgenden Institutionen zusammen:

  • GDK (Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren)
  • H+ (Die Spitäler der Schweiz)
  • santésuisse (Die Schweizer Krankenversicherer)
  • Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)
 

Seit dem 1. Januar 2023 wurde die Trägerschaft zudem um curafutura (Die innovativen Krankenversicherer) und die MTK (Medizinaltarifkommission UVG) erweitert.

Aufbau der stationären Fallpauschalensysteme

Alle stationären Tarife bestehen aus zwei Teilen: Der nationalen Tarifstruktur und den individuellen Tarifverträgen.

Nationale Tarifstrukturen

Durch die nationalen Tarifstrukturen wird jeder stationäre Fall anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Prozeduren und weiteren Faktoren, wie beispielsweise dem Alter, einer sogenannten Fallgruppe zugeteilt.

Eine Fallgruppe stellt dabei eine Gruppe von Behandlungsfällen dar, die bezüglich medizinischer (Diagnose, Behandlung etc.) und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Die Definition einer Fallgruppe sowie die Höhe ihres Kostengewichtes sind schweizweit gleich und bilden zusammen die Tarifstruktur des Vergütungssystems. Ein Kostengewicht wird jeder Fallgruppe zugeordnet und reflektiert den relativen, im Vergleich zu den anderen Fallgruppen, durchschnittlichen Behandlungsaufwand. Als Grundlage für die Berechnung der einzelnen Kostengewichte dienen der SwissDRG AG die Fallkostendaten der Schweizer Spitäler, Psychiatrie- und Rehabilitationskliniken.

Der Aufbau der Gruppierungslogik wird regelmässig überarbeitet. Dieser Prozess geschieht zum Teil automatisch durch reguläre Überarbeitungen der SwissDRG AG, kann aber auch durch Organisationen der Tarifpartner aktiv über das sogenannte Antragsverfahren angestossen werden. Ist beispielsweise ein Tarifpartner der Meinung, dass eine bestimmte Diagnose oder Prozedur in einer Gruppe nicht korrekt abgebildet wird, kann ein entsprechender Umbau der Tarifstruktur via Antrag gefordert werden. Der Umbau wird danach datenbasiert (mit den realen Leistungs- und Kostendaten der Schweizer Spitäler) simuliert, überprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Durch solche Umbauten erhalten bestimmte Fälle ein niedrigeres oder höheres Kostengewicht.

Individuelle Tarifverträge - Höhe der Baserates

Die individuellen Tarifverträge geben die Höhe des individuellen Basisfallpreises vor und werden von den Tarifpartnern ausgehandelt. Der Basispreis, auch Baserate genannt, kann zwischen den einzelnen Institutionen in der Höhe variieren. Er wird durch die Tarifpartner, also Versicherer und Leistungserbringer (Spitäler, Psychiatrien, Rehabiliationskliniken), ausgehandelt und von der zuständigen Kantonsregierung genehmigt. Als Grundlage der Verhandlungen dient das sogenannte Benchmarking, welches sich im Rahmen eines nationalen Vergleichs der Fallnormkosten der Spitäler, Psychiatrien und Rehabilitationskliniken an einer effizienten Institution orientiert. Werden sich die Tarifpartner bezüglich Basispreis nicht einig, dann legt der Kanton diesen fest.

Die drei stationären Tarife der Schweiz

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG hält also fest, dass stationäre Leistungen mit Pauschalen vergütet werden müssen. Die SwissDRG AG hat zu diesem Zweck drei nationale Tarifstrukturen entwickelt: SwissDRG für den akutsomatischen Bereich, TARPSY für die stationäre Psychiatrie und ST Reha für die stationäre Rehabilitation.

Nachfolgend eine kurze Übersicht über die drei stationären Tarife des Schweizer Gesundheitswesens:

SwissDRG

SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das Tarifsystem, welches für die Abrechnung aller stationären akutsomatischen Spitalleistungen verwendet wird. Es ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Mithilfe des SwissDRG-Fallpauschalensystems werden stationäre Spitalaufenthalte schweizweit einheitlich abgerechnet. Erfahren Sie mehr zu diesem Tarifsystem auf der entsprechenden Wissensseite:

TARPSY

Fälle der stationären Psychiatrie werden seit dem 1. Januar 2018 mithilfe der Tarifstruktur TARPSY vergütet. Diese umfasst alle stationären Leistungsbereiche der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie. Auf folgender Wissensseite erfahren Sie mehr zu TARPSY:

ST Reha

Die Leistungen in der stationären Rehabilitation werden seit dem 01. Januar 2022 über die Tarifstruktur ST Reha vergütet. Erfahren Sie mehr zum jüngsten stationären Tarifsystem auf der folgenden Seite:

Bei Fragen oder Projekten rund um die stationären Tarifsysteme kann Sie eonum mit unserem grossen Know-How optimal unterstützen. Erfahren Sie mehr zu unserem Beratungsangebot zu den stationären Tarifen der Schweiz: