TARMED Tarif
TARMED (aus dem französischen tarif médical) war das von 2004 bis 2025 gültige Tarifwerk zur Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen in der Schweiz. Die Tarifstruktur diente ausschliesslich der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen und hatte bei ihrer Einführung zum Ziel, die bis dahin kantonal unterschiedlichen Arzttarife zu vereinheitlichen. Beim TARMED handelt es sich um einen sogenannten Einzelleistungstarif, d.h. jede Leistung wurde einzeln in Rechnung gestellt. Der TARMED wurde von der FMH zusammen mit den Unfall- und Krankenversicherern sowie den Spitälern entwickelt.
Aufbau und Funktionsweise des TARMED
Jeder Leistung im ambulanten ärztlichen Bereich wurden je nach zeitlichem Aufwand, Schwierigkeit und erforderlicher Infrastruktur eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Anzahl von Taxpunkten war durch die Tarifstruktur TARMED vorgegeben und somit schweizweit gleich. Ende 2025 umfasste der TARMED mehr als 4’600 Einzelleistungspositionen.
Häufig verlangten die verschiedenen Leistungspositionen im TARMED bestimmte fachliche Qualifikationen (wie Facharzttitel, Schwerpunkte oder Fähigkeitsausweise). Diese sogenannte qualitative Dignität war notwendig, um diese Leistungen zu Lasten der Sozialversicherung abrechnen zu können. Zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen wurden bestimmte Leistungen separat verrechnet (bspw. Medikamente, Laboranalysen oder Medizinprodukte).
Nach Bestimmung der Summe der Taxpunkte gemäss TARMED wurden diese mit den kantonal unterschiedlichen Taxpunktwerten (in CHF) multipliziert. Das Resultat stellte den Gesamtbetrag der Vergütung der ärztlichen Leistung dar. Die Taxpunktwerte werden in jedem Kanton durch die Tarifpartner bestimmt und durch die kantonalen Behörden genehmigt, bzw. bei fehlender Einigung festgesetzt.
Entsprechend wurden identische Leistungen von Kanton zu Kanton und / oder je nach Versicherung unterschiedlich vergütet. Diese Unterschiede lassen sich unter anderem durch die unterschiedlichen kantonalen Einkommen, Kostenstrukturen oder die Ärztedichte erklären. Allgemein liegen die Taxpunktwerte im Schnitt bei ca. 0.90 CHF.
Weitere neben TARMED durch den Arzt beanspruchte Tarife, wie die Analyseliste (AL) oder die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), sind Amtstarife und werden vom Bundesamt für Gesundheit erarbeitet. Sowohl TARMED als auch die Amtstarife mussten jeweils beim Bundesrat zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden.
TARMED-Revisionen und Ersatz des ambulanten Tarifsystems
Nach der Einführung der ersten TARMED Version 1.1 im Jahr 2004 haben die Tarifpartner immer wieder einzelne Positionen beziehungsweise Taxpunkte des TARMED angepasst und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Jedoch wurde die Tarifstruktur nie gesamthaft revidiert.
Ab 2013 hatte der Bundesrat die Kompetenz, die Struktur des TARMEDs anzupassen, falls sie nicht mehr sachgerecht sein sollte und / oder sich die Tarifpartner nicht einigen können. Basierend darauf machte der Bundesrat zwei Mal Gebrauch von seiner subsidiären Kompetenz. 2014 und 2017 griff er mit einer Anpassung des TARMEDs ein.
Gleichzeitig stiegen die Kosten in den Arztpraxen sowie den ambulanten Abteilungen der Spitäler seit der Einführung des TARMED im Jahr 2004 stetig an. Für diesen Kostenanstieg gab es viele verschiedene Auslöser, welche je nach Betrachter unterschiedlich stark gewichtet werden. Allgemein anerkannt ist die Tatsache, dass der TARMED durch die fehlende Gesamtrevision veraltet war. Die Tarifstruktur schafft es dadurch auch nicht mehr, die betriebswirtschaftliche und medizinische Realität korrekt abzubilden. So beruhte der TARMED beispielsweise auf einem Kostenmodell aus den 1990er Jahren. Einige Eingriffe benötigten 30 Jahre später jedoch weniger Zeit als bei der Einführung des TARMED im Jahr 2004. Entsprechend wurden solche Behandlungen zu hoch vergütet, während andere Leistungen zu niedrig vergütet wurden oder gewisse Leistungen sogar ganz fehlten.
Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation gab es über mehrere Jahre hinweg verschiedene Bemühungen, den TARMED als ambulantes Tarifwerk zu ersetzen. Mit der Entwicklung eines neuen Einzelleistungstarifs, dem TARDOC und der Entwicklung der ambulanten Pauschalen konnte dies erreicht werden. Per 01.01.2026 wurde TARMED durch diese beiden Tarife abgelöst. Mehr zu den aktuellen Entwicklungen im Tarifwesen erfahren Sie auf der folgenden Seite: