TARMED Tarif

TARMED (aus dem französischen tarif médical) ist das seit 2004 gültige Tarifwerk zur Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen in der Schweiz. Die Tarifstruktur dient ausschliesslich der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen und hatte bei ihrer Einführung zum Ziel, die bis dahin kantonal unterschiedlichen Arzttarife zu vereinheitlichen. Beim TARMED handelt es sich um einen sogenannten Einzelleistungstarif, d.h. jede Leistung wird einzeln in Rechnung gestellt. Der TARMED wurde von der FMH zusammen mit den Unfall- und Krankenversicherern sowie den Spitälern entwickelt.

Aufbau und Funktionsweise des TARMED

Jeder Leistung im ambulanten ärztlichen Bereich werden je nach zeitlichem Aufwand, Schwierigkeit und erforderlicher Infrastruktur eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Anzahl von Taxpunkten wird durch die Tarifstruktur TARMED vorgegeben und ist somit schweizweit gleich. Inzwischen umfasst der TARMED mehr als 4’600 Einzelleistungspositionen.

Der TARMED unterscheidet zwischen der ärztlichen und der technischen Leistung.
Häufig verlangen die verschiedenen Leistungspositionen im TARMED bestimmte fachliche Qualifikationen (wie Facharzttitel, Schwerpunkte oder Fähigkeitsausweise). Diese sogenannte qualitative Dignität ist notwendig, um diese Leistungen zu Lasten der Sozialversicherung abrechnen zu können. Zusätzlich zu den ärztlichen Leistungen werden bestimmte technische Leistungen separat verrechnet (bspw. Medikamente, Laboranalysen oder Medizinprodukte).

Nach Bestimmung der Summe der Taxpunkte gemäss TARMED werden diese mit den kantonal unterschiedlichen Taxpunktwerten (in CHF) multipliziert. Das Resultat stellt den Gesamtbetrag der Vergütung der ärztlichen Leistung dar. Die Taxpunktwerte werden in jedem Kanton durch die Tarifpartner bestimmt und durch die kantonalen Behörden genehmigt, bzw. bei fehlender Einigung festgesetzt.
Entsprechend können identische Leistungen von Kanton zu Kanton und / oder je nach Versicherung unterschiedlich vergütet werden. Diese Unterschiede lassen sich unter anderem durch die unterschiedlichen kantonalen Einkommen, Kostenstrukturen oder die Ärztedichte erklären. Allgemein liegen die Taxpunktwerte im Schnitt bei ca. 0.90 CHF.

Weitere neben TARMED durch den Arzt beanspruchte Tarife, wie die Analyseliste (AL) oder die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), sind Amtstarife und werden vom Bundesamt für Gesundheit erarbeitet. Sowohl der TARMED als auch die Amtstarife müssen jeweils beim Bundesrat zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden.

TARMED-Revisionen und Zukunftsaussichten

Seit der Einführung der ersten TARMED Version 1.1 im Jahr 2004 haben die Tarifpartner immer wieder einzelne Positionen beziehungsweise Taxpunkte des TARMED angepasst und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Jedoch wurde die Tarifstruktur nie gesamthaft revidiert.

Seit 2013 hat der Bundesrat die Kompetenz, die Struktur des TARMEDs anzupassen, falls sie nicht mehr sachgerecht sein sollte und / oder sich die Tarifpartner nicht einigen können. Basierend darauf machte der Bundesrat bisher zwei Mal Gebrauch von seiner subsidiären Kompetenz. 2014 und 2017 griff er mit einer Anpassung des TARMEDs ein.

Gleichzeitig stiegen die Kosten in den Arztpraxen sowie den ambulanten Abteilungen der Spitäler seit der Einführung des TARMED im Jahr 2004 stetig an. Für diesen Kostenanstieg gibt es viele verschiedene Auslöser, welche je nach Betrachter unterschiedlich stark gewichtet werden. Allgemein anerkannt ist die Tatsache, dass der TARMED durch die fehlende Gesamtrevision veraltet ist. Die Tarifstruktur schafft es dadurch auch nicht mehr, die betriebswirtschaftliche und medizinische Realität korrekt abzubilden. So beruht der TARMED beispielsweise auf einem Kostenmodell aus den 1990er Jahren. Einige Eingriffe benötigen heute weniger Zeit als bei der Einführung des TARMED im Jahr 2004. Entsprechend werden solche Behandlungen zu hoch vergütet, während andere Leistungen zu niedrig vergütet werden oder gewisse Leistungen sogar ganz fehlen.

Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation gab es seit mehreren Jahren verschiedene Bemühungen, den TARMED als ambulantes Tarifwerk zu ersetzen. Mit der Entwicklung eines neuen Einzelleistungstarifs, dem TARDOC und der Entwicklung der ambulanten Pauschalen scheint nun endlich eine erfolgreiche Erneuerung der ambulanten Tarifstrukturen bevorzustehen. Per 01.01.2026 soll der TARMED durch diese beiden Tarife abgelöst werden. Mehr zu den aktuellen Entwicklungen im Tarifwesen erfahren Sie auf der folgenden Seite: