TARDOC Tarif
Mit dem TARDOC Tarif steht ein neuer Einzelleistungstarif bereit, welcher ab 2026 gemeinsam mit den ambulanten Pauschalen eingeführt wird. Damit soll der bisherige Einzelleistungstarif TARMED, bei dem mehrere Anläufe für eine Revision gescheitert sind, ersetzt werden.
Entwicklungsgeschichte des TARDOC und Zukunftsaussichten
Mitte 2019 reichte die FMH in Zusammenarbeit mit curafutura und der Medizinaltarifkommission UVG (MTK) nach 3.5 Jahren Entwicklungszeit die neue Tarifstruktur TARDOC dem Bundesrat zur Prüfung ein. Als Tariforganisation für die Entwicklung des TARDOC diente die gemeinsam gegründete ats-tms AG.
Bereits damals wurde der Tarif aber ein erstes Mal vom Bundesrat aufgrund verschiedener Mängel zurückgewiesen. Seit 2019 haben die Tarifpartner insgesamt viermal die neue Tarifstruktur TARDOC an den Bundesrat zur Prüfung eingereicht, das letzte Mal im Dezember 2021 in der Version 1.3. Im Juni 2022 wurde jedoch auch diese Version abgelehnt, da den Anpassungsempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG zu wenig Rechnung getragen worden sei.
Mit dem vom Parlament beschlossenen Kostendämpfungspaket 1a hat sich die gesetzliche Ausgangslage seit dem 1. Januar 2022 verändert. Im Art. 47a KVG ist seither festgehalten, dass die Leistungserbringer und Versicherer eine Organisation gründen müssen, welche sich der Entwicklung und der Pflege der Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen widmet. Mit der Gründung der “Organisation ambulante Arzttarife AG”, kurz OAAT AG, wurde diesem Auftrag Ende 2022 Folge geleistet. Im Rahmen dieser Gründung einer ambulanten Tariforganisation, in der alle Tarifpartner beteiligt sind, wurde auch das Ziel definiert, per Anfang 2025 den TARDOC gemeinsam mit den ambulanten Pauschalen einzuführen. So wurde Anfang Dezember 2023 der TARDOC gemeinsam mit den ambulanten Pauschalen erneut beim Bundesrat eingereicht. Im Juni 2024 wurden die Tarife schliesslich per 01.01.2026 teilgenehmigt. Bis im November 2024 sollen finale Anpassungen an den Tarifen vorgenommen werden – danach wird der TARDOC gemeinsam mit den ambulanten Pauschalen ab 01.01.2026 in Kraft treten.
Mehr zu den aktuellen Entwicklungen im ambulanten Tarifwesen und verschiedener Meilensteine der letzten Jahre erfahren Sie auch auf unserer Wissensseite zum Thema:
Aufbau und Funktionsweise des TARDOC
Mit dem TARDOC Tarif soll sichergestellt werden, dass alle ambulanten ärztlichen Leistungen nach dem heutigen Wissensstand verrechnet werden. So wurden auch die Kostenmodelle, die zur Berechnung der Taxpunkte verwendet werden, aktualisiert. Ebenso wurde das Referenzeinkommen, das als Grundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistung dient, mit Daten aus dem Jahr 2019 aktualisiert. Zudem sei die neue Tarifstruktur gemäss der ats-tms AG flexibler als TARMED und kann bei neuen Erkenntnissen und medizinischen Innovationen schnell und unkompliziert angepasst werden.
Wie bereits beim TARMED und auch simultan zum stationären Sektor, gibt der TARDOC lediglich die Tarifstruktur vor. Entsprechend enthält der TARDOC-Katalog für jede Leistungsposition lediglich eine bestimmte Anzahl Taxpunkte. Dabei beinhaltet der TARDOC aktuell rund 2630 Tarifpositionen. Diese sind aufgeteilt auf 11 Hauptkapitel, 74 thematische Kapitel und 323 Unterkapitel. Die Kapitelstruktur orientiert sich dabei an den medizinischen Fachbereichen, bzw. Körperregionen des Menschen. Zur Ilustration und dem besseren Verständnis der vier Ebenen soll das Beispiel einer Spirometrie, einem Lungenfunktionstest dienen:
- Hauptkapitel: T Brustbereich
- Kapitel: TG Lunge, Atemwege
- Unterkapitel: TG.05 Lungenfunktion
- Einzelne Tarifposition: TG.05.0030 Kleine Spirometrie
Basierend auf der Tarifstruktur handeln die Tarifpartner (Leistungserbringer und Kostenträger) den sogenannten Taxpunktwert aus. Der effektiv vergütete Frankenbetrag für eine Leistung ergibt sich danach aus der Anzahl der Taxpunkte (gemäss TARDOC) multipliziert mit dem Kostenneutralitätsfaktor (“External Factor”) und dem ausgehandelten Taxpunktwert. Der Kostenneutralitäsfaktor wird dabei ebenfalls zwischen den Tarifpartnern verhandelt, um eine kostenneutrale Überführung (gemäss Voraussetzungen des KVG) des TARMED in den TARDOC zu garantieren.